11. nimmt zur Kenntnis, dass bei der Reform der Justiz Fortschritte erzielt wurden, die sich darin äußern, dass wichtige Änderungen in der Strafprozessordnung und bei anderen wichtigen Rechtsvorschriften vorgenommen, die verfügbaren Humanressourcen aufgestockt wurden und der Überhang bei den anhängigen Rechtssachen abgebaut wurde; hält es jedoch für unbedingt notwendig, die Rechenschaftspflicht und Effizienz der Gerichte und Staatsanwälte und ihre Unabhängigkeit vor politischer Einflussnahme zu gewährleisten; hält es für unabdingbar, dass der Ethik-Kodex vollständig umgesetzt wird; fordert nachdrücklich, dass das System zur Ernennung von Richtern und Staatsanwälten geändert wird und dass die Praxis, nach der die Staatsanwälte und Mitglie
...[+++]der der Gremien von Richtern und Staatsanwälten ausschließlich vom Parlament mit einfacher Mehrheit und von der Regierung benannt werden, eingestellt wird; ist ferner besorgt darüber, dass die Ämter des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und der Generalstaatsanwaltschaft potenziell mit einer übermäßigen Machtfülle verbunden sind; fordert die Annahme eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu unentgeltlichem Rechtsbehelf; fordert die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, um ein vorhersehbares Justizsystem und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewährleisten; hält es für dringend notwendig, dass die internationale Zusammenarbeit verbessert wird, besonders mit den Nachbarländern;