63. stellt fest, dass einige Regelungen negative Auswirkungen hatten und dass die Kommission erst spät auf die Warnungen des Rechnungshofes reagiert hat; verweist diesbezüglich auf die Flachsanbaubeihilfe, bezüglich derer der Rechnungshof der Kommission bereits 1992 empfohlen hatte, jegliche zusätzliche Stimulierung der Textilerzeugung zu vermeiden, „da zu jene
m Zeitpunkt bereits eine Überproduktion bestand, für die kein Absatzmarkt existierte“; bedauert die Art und Weise und die zeitliche Verzögerung, mit der die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die
Situation reagiert haben ...[+++]; stellt fest, dass Rat und Parlament in einigen Fällen Vorschläge der Kommission behindert haben, Betrug und Unregelmäßigkeiten durch eine Verbesserung der GAP-Rechtsvorschriften, einschließlich der Marktordnungen für Milch und Zucker und der Beihilferegelung für Flachs und Hanf, auf ein Mindestmaß zu beschränken;