Im dritten Teil des Klagegrunds f
ühren die klagenden Parteien eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung an, insofern in den angefochtenen
Bestimmungen nicht unterschieden werde zwischen den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst
eines Arbeitgebers mit
einer Registrierkasse stünden, und den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst
eines Arbeitgebers ohne Registrierkasse stünden, während es sich um nicht vergleichbare Kategorien handele, die ungleich behande
...[+++]lt werden müssten.