31. betont die Notwendigkeit, eine effektive Konditionalität in Bezug auf Reformprozesse anzuwenden, und unterstreicht die Notwendigkeit eines kohärenten Ansatzes vonseiten der EU zwischen ihren Standpunkten und der Konditionalität bei den Mittelzuweisungen; weist darauf hin, dass die EU ihre Grundwerte und Grundrechte nicht gefährden darf und es vermeiden sollte, m
it zweierlei Maß zu messen; betont, dass sich die EU in Ländern, die bei der Umsetzung von Reformen Fortschritte erzielen, welche zu langfristigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen führen, und in Ländern, die eine vertiefte politis
...[+++]che Zusammenarbeit mit der EU anstreben, umfassender engagieren sowie diese Länder umfassender unterstützen und auf der Grundlage einzelstaatlicher Leistungen in diesem Reformprozess bewerten sollte; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz „mehr für mehr“ vollständig umzusetzen;