Di
e Geldbuße darf pro Kalendertag nicht geringer sein als tausen
dzweihundertvierzig Euro und nicht höher sein als hunderttausend Euro und insgesamt nicht höher sein als
zwei Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes, den die betreffende Person auf dem belgischen Elektrizitätsmarkt während des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres erzielt hat, falls dieser letztgenann
...[+++]te Betrag höher ist.