Aus der fraglichen Bestimmung geht hervor, dass ein Mann, der mehr als drei Jahre
lang beständig und affektiv mit der Adoptivmutter eines Kindes und diesem Kind zusammengelebt hat, ohne der Ehepartner oder der gesetzlich zusammenwohnende Par
tner dieser Frau zu sein, nicht mehr die Adoption dieses Kindes in seiner Eigenschaft als zusammenwohnender Partner beantragen kann, wenn das Zusammenleben beendet wurde, selbst wenn das Kind geboren wurde, während dieser Mann und diese Frau ein Paar bildeten, und selbst wenn die faktische Verbindu
...[+++]ng zwischen diesem Mann und diesem Kind seit der Aufnahme des Kindes durch seine Adoptivmutter immer diejenige eines Vaters und seines Kindes gewesen ist.