1. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs,
dass bezüglich der drei von ihm in seinem Bericht für 2011 vorgebrachten Bemerkungen, die in seinem Bericht für 2012 mit dem Hinweis „im Gange b
efindlich“ versehen wurden, Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und alle Bemerkungen im Bericht des Rechnungshofs für 2013 mit dem Hinweis „abgeschlossen“ versehen wurden; stellt außerdem fest,
dass in Bezug auf die drei im Bericht des Rechnungshofs für 2012 vorgebrachten Bemerkungen Korrekturmaßnahmen getrof
...[+++]fen wurden und eine Bemerkung als „abgeschlossen“, eine als „nicht zutreffend“ und eine als „ausstehend“ gekennzeichnet sind;