33. 33 stellt fest, dass Luftfahrtgesellschaften PNR-Daten für gewerbliche Zwecke erfassen und dass Daten nicht systematisch zum Ausfüllen aller PNR-Datenfelder erfasst werden; betont, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet werden sollten, mehr Daten zu erfassen, als sie für ihre gewerblichen Zwecke benötigen; ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Fluggesellschaften ist, zu überprüfen, ob die Eintragungen vollständig und korrekt sind, und dass wegen unvollständiger oder
unkorrekter Daten keine Sanktionen verhängt werden sollten; fordert eine eindeutige Abschätzung der Kosten, die mit einer PNR-Regelung der Europäischen
...[+++] Union verbunden sind; ist der Auffassung, dass etwaige zusätzliche Kosten von den Antragstellern übernommen werden müssen;