Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung der freiwilligen Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um Drittstaatsangehörige oder Staatenlose aus
einem Drittland in einen Mitgliedstaat zu überstellen, in dem sie mit Flüchtlingsstatus oder einem Status au
fenthaltsberechtigt sind, der nach innerstaatlichem und Gemeinschaftsrecht dieselben Rechte und Vorteile bietet wie der Flüchtlingsstatus, oder um Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in
einen ...[+++] anderen zu überstellen.