11. hält die Schlußfolgerungen des Eur
opäischen Rates von Wien für unzureichend, der den Rat auffordert, einen Aktionsplan "Justiz und Inneres" umzuse
tzen, ohne daß eine politische Lösung für die inhaltlichen Probleme
gefunden wurde (z.B. die Verweise auf die Grundrechte); bedauert ferner, daß der Europäische Rat von
Wien die Lösung dieser Probleme de facto auf den außerordentlichen Europäischen Rat, der am 15. und 16. Oktober 19
...[+++]99 in Tampere stattfindet, verschoben hat;