Am 22. Oktober 2014 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 an, durch die die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 aufgehoben wurde und die neue Vorschriften enthält, die unter anderem d
ie Finanzierung von politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene betreffen, wobei es insbesondere um Finanzierungsbedingungen, Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel, Spenden und Zuwendungen, Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, erstattungsfähige Ausgaben, Finanzierungsverbot, Rechnungslegung, Berichterstattung und Rechnungs
...[+++]prüfung, Ausführung und Kontrolle, Sanktionen, Zusammenarbeit zwischen der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen, dem Anweisungsbefugten des Europäischen Parlaments und den Mitgliedstaaten und Transparenz geht.