Die Weigerung der Kommission, ein Programm anzuerkennen – z. B. in Merse
yside, wo dies eine Investition in Höhe von 2 Mrd. £ gefährden würde, oder einer anderen Ziel-1-Region, einschließlich Cornwall, von der 5 Mio. Menschen im Vereinigten K
önigreich betroffen sind –, stellt, wie Sie, Frau Wallström, selbst sagten, eine Verletzung des von der Kommission seit langem verfolgten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar, also der Verpflichtung, das Gemeinschaftsrecht, d. h. in diesem Falle die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie, mit de
...[+++]n am wenigsten restriktiven Mitteln durchzusetzen.