Um Missverständnissen vorz
ubeugen, musste man unbedingt wissen, ob sich der Begriff ,öffentliche Beihilfe" nur auf die im Rahmen von Sapard gewährte Beihilfe bezieht oder auch auf Beihilfe, die unabhängig von diesem Instrument vergeben wird. Di
es hätte erhebliche praktische Auswirkungen, denn viele der von den Bewerberländern vorgelegten Pläne sahen allein für Sapard Beihilfeintensitäten vor, die bereits an der in der Sapard-Verordnung festg
elegten 50-%-Grenze ...[+++]lagen.