Da die klagende
n Parteien nirgends präzisieren, welche Personalmitglieder der Polizeidienste Anspruch auf die Gehaltszuschläge, Zulagen und Entschädigungen erheben können, die weiterhin an den Index gebunden sind, und ebenfalls nicht verde
utlichen, warum die Personalmitglieder der zur föderalen Polizei gehörenden Polizeidienste und die Personalmitglieder der zur lokalen Polizei gehörenden Polizeidienste unterschiedlich behandelt werden müssten, ist nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht die an
...[+++]gefochtene Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstossen würde.