3. begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 25. Juli 20
12, sowohl den Fall Chodorkowski als auch den Fall Lebedew gemäß der Empfehlung des Rates beim Präsidenten für die Entwicklung der Zi
vilgesellschaft und Menschenrechte vom Dezember 2011 zu überprüfen; nimmt die Verkürzung der Strafe von Herrn Lebedew um drei Jahre zur Kenntnis; fordert, dass die umfassende Überprüfung der beiden Fälle auf der Grundlage der internationalen Verpflichtungen Russlands zu fairen und transparenten Gerichtsverfahren fortgesetzt wird und
...[+++]dass die Erkenntnisse und Empfehlungen des Rates beim Präsidenten für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte in Bezug auf den Fall Chodorkowski umfassend geachtet und umgesetzt werden;