· Die durch die geltende Verordnung festgelegte Senku
ng der Entgelte für Sprachtelefonanrufe hat nicht zu einer spürbaren Zunahme der Anrufzahl geführt, wodurch deutlich wird, dass das wahrgenommene Problem nicht in den „ungerechtfertigt“ hohe
n Entgelten bestand (Den vorläufigen Daten der ERG zufolge wurde für das 3. Quartal 2008 sogar bei SMS-Nachrichten, für die keine Preisobergrenzen bestehen, ein größerer Zuwachs verzeichnet als bei Sprachtelefonanrufen. Dies entkräftet eines der Argumente
...[+++] für Obergrenzen bei Endkundenentgelten für SMS-Nachrichten.)