(3) Diese Richtlinie basiert auf dem
Übereinkommen über private Arbeitsvermittler (C 181) und der Empfehlung (R 188), die mit uneingeschränkter Unterstützung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der
IAO-Konferenz 1997 angenommen wurden. Diese Instrumente der IAO stellten einen wesentlichen Schritt in Richtung auf die Anerkennung der positiven Rolle dar, die private Leiharbeitunternehmen im Rahmen eines gut funktionierenden Arbeitsmarkts spielen können, wobei der
...[+++] Notwendigkeit des Schutzes der Arbeitnehmer vor Missbrauch Rechnung getragen wurde.