Sanktionen sollten insbesondere die Bestrafung von Personen ermögl
ichen, die entgegen dieser Verordnung Informationen, die nach dieser V
erordnung geschützt sind, weitergeben, die Handlungen einer Sicherheits
untersuchungsstelle behindern, indem Untersuchungsbeauftragte daran gehindert werden, ihren Aufgaben nachzukommen, oder indem die Bereitstellung sachdienlicher Aufzeichnungen, erheblicher Informationen und Dokumente verweigert w
...[+++]ird oder diese verborgen, verändert oder vernichtet werden, oder die zuständigen Stellen nicht darüber informieren, dass sie Kenntnis vom Eintreten eines Unfalls oder einer schweren Störung haben.