C. in der Erwägung, dass die nationalen und internationalen Rechtsnormen trotz der Forderung der Vereinten Nationen nach Gerechtigkeit und Transparenz in dem umstrittene
n Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten
Mohamed Nasheed nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass Mohamed Nasheed außerhalb des Gerichtssaals grob behandelt und ihm oft ein Rechtsbeistand verwehrt wurde, dass sich das Gericht weigerte, seine eigenen Entlastungszeugen anzuhören, dass seinen Rechtsberatern nicht ausreichend Zeit gewährt wurde, um eine Ve
...[+++]rteidigung gegen die Anschuldigungen aufzubauen, und dass sich das Gericht weigert, den Fallbericht, der benötigt wird, um Berufung einzulegen, an seine Rechtsberater weiterzuleiten;