Erstens ist in Teil 2 Absatz 16.
1 des III-Codes ein Minimum von Ressourcen und Verfahren vorge
sehen, über die die Flaggenstaaten verfügen müssen, einschließlich der Bereitstellung von Verwaltungsanweisungen betreffend unter anderem Klassenzeugnisse, die vom Flaggenstaat als Nachweis dafür verlangt werden, das
s die Anforderungen eines internationalen Übereinkommens, dem er beigetreten ist, in Bezug auf bauliche, mechanische, elektri
...[+++]sche und sonstige Aspekte, oder eine Anforderung seiner nationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden.