Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (4) war die Einrichtung eines freiwilligen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichen
s zur Förderung von Produkten, die während ihrer g
esamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben, und die Bereitstellung genauer, nicht irreführend
...[+++]er und wissenschaftlich fundierter Informationen über die Umweltauswirkungen der Produkte für die Verbraucher.