Bei
den Warentypen, die nicht in repräsentativen Mengen auf dem Inlandsmarkt verkauft worden
waren, wurde der Normalwert dadurch bestimmt, dass die durchschnittlichen Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (VVG-Kosten) sowie der Gewinn von Geschäften im normalen Handelsverkehr mit solchen
Warentypen auf dem Inlandsmarkt zu den bei der gleichartigen Ware verzeichneten
durchschnittlichen Produktionskosten des kooperierenden Herstellers im Vergleichsland im Untersuchungsze
...[+++]itraum hinzugerechnet wurden.