21. unterstreicht, dass die Kommission die Initiativen zur Verbesserung der Konzeption und der Durchführung v
on Vorhaben fortsetzen sollte; betont, dass es notwendig ist, die Mechanismen für die Berichterstattung über die Durchführung von Vorhaben sowie über die damit verbundenen Tätigkeiten und Ergebnisse zu verbessern; ist der Auffassung, dass gewährleistet werden sollte, dass über die Ergebnisse von Vorhaben (Resultate und Auswirkungen) zum Zeitpunkt des Abschlusses jedes Vorhabens und in geeigneten Abständen danach Bericht erstattet werden sollte, um Informationen über die Leistung zu liefern, damit man bei der künftigen Planung da
...[+++]rauf zurückgreifen kann;