Mit dieser Bestimmung wird offensichtlich eine Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen ausgeschlossen, während eine solche Übermittlung im Rahmen des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses zulässig
wäre. Ein weiterer Punkt ist, dass die Datenschutzbestimmungen im Schengener Durchführungsübereinkommen auch auf alle Daten Anwendung finden, die aus einer nichtautomatisierten Datei übermittelt oder in eine solche Datei aufgenom
men werden (Artikel 127), während nichtautomatisierte Dateien vom Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rahmenbeschl
...[+++]usses ausgenommen sind.