QQ. voller Genugtuung angesichts der Aussicht, daß in sämtlichen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung von ethnischen Gruppen erlassen werden, die umfassend sind, weil sie die indirekte wie die direkte Diskriminierung angehen, den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit schützen, indem sie der Redefreiheit an dem Punkt eine Grenze setz
en, wo zu Rassenhaß oder Gewalt aufgestachelt wird, und benutzerfreundlich, indem sie über ein unabhängiges Gremium leistungsfähige Mechanismen für Ermittlungen und die Durchsetzung schaffen, die effektive und wirksame Strafen ermöglichen und den Opfern wirklich Gerechtigkeit widerfahren la
...[+++]ssen, da ansonsten die Rechtsvorschriften unglaubwürdig blieben,