Vor dem Vertrag von Lissabon wurde das Parlament zu solchen Abkommen nur vom R
at konsultiert, und seine Stellungnahmen waren auf institutioneller Ebene ohne Gewicht, obgleich die
Kommission nach der geltenden Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament un
d der Kommission in allen Phasen des Verfahrens bis zum Abschluss des Abkommens Informationen bereitstellen muss, und zwar rechtzeitig, damit das Parlament
seine Stel ...[+++]lungnahme abgeben und die Kommission diese Stellungnahme des Parlaments berücksichtigen kann.