Der Rat erinnert an seine Schlußfolgerungen vom 20. Mai 1996 und fordert den genannten Partner dringend auf, die Ratifizierung so rasch wie möglich zum Abschluß zu bringen. b)
Der Rat ersucht die Kommission, die Entwicklungen in bezug auf die Ratifizierung des OECD-Übereinkommens genau zu verfolgen und ihm auf seinen künftigen Tagungen, insbesondere der Tagung im April 1997, darüber Bericht zu erstatten. c) Der Rat und die Kommission stimmen darin überein, daß, sollte das im OECD-Rahmen geschlossene internationale Übereinkommen am 1. Juni 1997 nicht in Kraft getreten sein, weil es nicht von allen Partnern ratifiziert wurde, die Kommiss
...[+++]ion geeignete Vorschläge unterbreiten wird, damit der Rat vor dem 31. Dezember 1997 über die von der Union einzunehmende Haltung entscheiden kann. d) Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission in Anbetracht der Verzögerung des Inkrafttretens des Übereinkommens in der Sitzung der Gruppe der Vertragsparteien des Übereinkommens im Oktober 1996 die Frage der Stillhaltebestimmungen aufwerfen wird.