unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermitt
lung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (14), insbesondere bei Aktionen mit grenzübergreifenden Auswirkungen, in der u
. a. Leitlinien für einen integrierten Ansatz zur Verstärkung der Fähigkeiten für den Schutz
kritischer Infrastrukturen auf EU-Ebene, einschl
...[+++]ießlich der Notwendigkeit eines Warn- und Informationsnetzes für kritische Infrastrukturen (CIWIN), umrissen werden und der Kommission die Aufgabe übertragen wird, im Bereich der Verbesserung des Schutzes dieser kritischen Infrastrukturen Vorschläge zu erarbeiten und koordinierend tätig zu werden,