Es sollte eine Regelung getroffen werden, die Vertretern Islands und Norwegens erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommissi
on bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen. Eine solche Regelung wird in dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Ausschüsse, die die Europäische Kommissi
on bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen*, der dem in Erwägungsgrund … genannten Übereinkomme
...[+++]n beigefügt ist, in Betracht gezogen.