14.
empfiehlt dem Rat, einen gemeinsamen Standpunkt zu den Strukturfonds und mittels der finanziellen Heranführungshilfe einzunehmen, in dem die politische Verpflichtung der EU zum Ausdruck kommt, die Integration der Roma zu fördern un
d zu gewährleisten, dass den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration der Roma bei jeder Überprüfung der einschlägigen operationellen Programme, auch mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, Rechnung getragen wird; dringt darauf, dass die Kommission die bisherigen sozialen Auswirkunge
...[+++]n der Investitionen, die unter Inanspruchnahme der Heranführungshilfen und der Strukturfonds für schutzbedürftige Gruppen vorgenommen wurden, analysiert und bewertet, daraus Schlussfolgerungen zieht und neue Strategien und Regeln festlegt, wenn dies in diesem Bereich für notwendig erachtet wird;