6. stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof wie auch im Rahmen seiner vergangenen Berichte festgestellt hat, dass ein System der Vergütung der Leistungen der Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgab
e der tatsächlichen Kosten eingeführt werden muss; bedauert, dass diesbezüglich seit der Vorlage eines Vorschlags für ein neues Vergütungssystem an den Ver
waltungsrat im Jahr 2009, auf dessen Grundlage keine Einigung erzielt wurde, keine Fortschritte gemacht worden sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur dem Verwaltungsrat
im März 2 ...[+++]013 einen neuen Vorschlag für ein neues Zahlungssystem vorlegen wird; erkennt die Bemühungen der leitenden Mitarbeiter der Agentur an, einen Beschluss des Verwaltungsrats zur Überarbeitung des Systems der Vergütung der Leistungen der Mitgliedstaaten nach Maßgabe der tatsächlichen Kosten zu erwirken; ist sich uneingeschränkt der Tatsache bewusst, dass der geringe Fortschritt darauf zurückzuführen ist, dass der Verwaltungsrat keine Beschlüsse gefasst hat; begrüßt daher den Ansatz der Verwaltung der Agentur, die Kommission um weitere Unterstützung in dieser Angelegenheit zu ersuchen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde von diesbezüglichen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen, und zwar unter anderem vom Sachstand in Bezug auf den neuen Aktionsplan und den entsprechenden Standpunkt des Verwaltungsrats;