40. begrüßt, dass derzeit an einer Verfassungsreform gearbeitet wird, die eine Dezentralisierung und das Justizwesen betrifft; weist erneut darauf hin, dass die Ven
edig‑Kommission des Europarats zu den beiden Verfahren, die Verfassungsän
derungen betreffen, positive Empfehlungen vorgelegt ha
t; betont, dass in diesen und auch in anderen Bereichen we
...[+++]itere Fortschritte erzielt werden müssen, was insbesondere für die Wirtschaft gilt, wo nach wie vor vorrangig auf eine bessere Regulierung und einen Abbau der Monopole hingearbeitet werden muss, was auch mit Steuerreformen, vermehrter Transparenz und der Schaffung eines günstigen Investitionsklimas einhergehen muss; ist besorgt über den Zustand der ukrainischen Wirtschaft und der finanziellen Gesamtsituation des Landes; nimmt die Berichte über geringe Fortschritte bei der Stabilisierung der Wirtschaftsleistung zur Kenntnis; würdigt den von der Ukraine mit ihren Gläubigern im September 2015 vereinbarten Schuldenerlass, der von entscheidender Bedeutung ist; weist erneut darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU, in Europa ansässige internationale Finanzinstitute, der IWF und einzelne Geberländer zugesagt haben, den bisher einmaligen Betrag von etwa 20 Mrd. EUR bereitzustellen;