Die Ko
mmission hielt es nicht für angemessen, solche Entwürfe zu veröffentlichen, (i) da es sich um vorläufige Dokumente in einem langwierigen, gründlichen Überprüfungsprozeß handelt; (ii) da sie nicht die Meinung der Kommission widerspiegeln; (iii) da sie aufgrund der unvollständigen Datenkollektionen irreführend sein könnten, wenn sie nicht zusammen mit den anschließend angeforderten und bereitgestellten technischen und wissenschaftlichen Informationen betrachtet werden; (iv) da eine Veröffentlichung nach den geltenden Regeln des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz eine Genehmigung voraussetzt und (v) da sie die Ansicht eines M
...[+++]itgliedstaates widerspiegeln, die sich häufig auf der Grundlage neuer Informationen, der Sachverständigenbegutachtung und des Meinungsaustausches mit anderen Mitgliedstaaten noch ändert.