9. weist darauf hin, dass die Gefahren radioaktiver Abfälle durch de
n Nuklearunfall von Fukushima erneut deutlich gemacht wurden; weist ferner darauf hin, dass Naturkatastrophen, wie z. B. Erdbeben und Tsunamis, die Sicherheit derzeit bestehender oder im Bau befindlicher kerntechnischer Anlagen in der Union und ihren Nachbarländern, in denen die Gefahr von Erdbeben und Tsunamis hoch ist, wie zum Beispiel im türkischen Akkuyu, beeinträchtigen könnten; vertritt die Auffassung, dass über die in Bezug auf Kernkraftwerke umzusetzenden Maßnahmen hinaus auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten jede geeignete Maßnahme ergriffen werden s
...[+++]ollte, um sicherzustellen, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle nicht in bekannten Hochrisikogebieten erfolgt; fordert die Kommission auf, die ergebnisoffene Ermittlung der besten Stätten für die möglichst sichere Lagerung radioaktiver Abfälle zu unterstützen; fordert die Nachbarländer und die Beitrittsländer auf, sich dem System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (Ecurie) anzuschließen;