11. nimmt Kenntnis von den fünf Kernbereichen, für die unterschiedliche konkrete Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurden; ist der Auffassung, dass diese Ziele nicht umfassend genug formuliert sind und dass die Reihenfolge der Prioritäten besser hätte strukturiert werden können; unte
rstreicht, dass der Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität im Rahmen der ISS ein vorrangiges Ziel ist und dies auch bleiben muss; ist der Ansicht, dass die Widerstandsfähigkeit gegenüber vom Menschen verursachten Katastrophen un
...[+++]d Naturkatastrophen einschließlich des Ausfalls kritischer Infrastruktur ebenfalls einzubeziehen ist; gibt jedoch zu bedenken, dass es nicht ganz gerechtfertigt oder angemessen erscheint, im Rahmen des ISS Maßnahmen auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu ergreifen – also in einem Bereich, der Gegenstand einer besonders eingehenden Debatte ist;