Das Ziel des Vorschlags der Kommission für e
ine Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung besteht lediglich darin, die Situation von Pati
enten, für die eine grenzüberschreitende Versorgung die beste Lösung ist, unter bestimmten Umständen zu verbessern und solchen Patienten eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu verschaffen, die nicht schon nach den Bedingungen von
Verordnung 1408/71 berechtigt sind, eine Erlaubni ...[+++]s für die Aufnahme einer Behandlung im Ausland zu erlangen.