Nachdem es festgestellt hatte, dass die Verletzu
ng der Verteidigungsrechte von Schneider einen hinreichend qualifizierten Verstoß einer Rechtsnorm darstelle, die bezwecke, dem
Einzelnen Rechte zu verleihen, bejahte das Gericht erster Instanz das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem begangenen Rechtsverstoß
und zwei Arten des Schneider entstandenen Schadens, der eng genug sei, um einen Schade
nsersatzan ...[+++]spruch zu begründen.