45. bedauert die Tatsache, dass die Behörden in Bosnien und Herzegowina bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine begrenzte Zahl von Fällen sexueller Kriegsverbrechen untersucht haben, in denen die Täter zur Ve
rantwortung gezogen worden sind; stellt mit großer Besorgnis fest, dass viele der Drahtzieher solcher Verbrechen im Rechtssystem straffrei ausgegangen sind; weist ferner darauf hin, dass es den Behörden in Bosnien und Herzegowina nicht gelungen ist, geeignete Zeugenschutzprogramme für die Opfer aufzustellen; fordert daher die Behörden in Bosnien und Herzegowina auf, sicherzustellen, dass alle Opfer sexu
...[+++]eller Kriegsverbrechen sicheren und angemessenen Zugang zur Justiz haben, und dass alle Fälle von Kriegsverbrechen schnell und effizient abgewickelt werden;