I. in der Erwägung, dass es weder im Völkerrecht
noch im EU/EG-Recht eine verbindliche Definition dafür gibt, was eine Sanktion ist; in der Erwägung, dass im Rahmen der GASP Sanktionen oder restriktive Maßnahmen jedoch als M
aßnahmen betrachtet werden, die dazu dienen, die diplomatischen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu einem oder mehreren Drittländern auszusetzen, einzuschränken oder vollständig einzustellen , und die darauf abzielen, eine Änderung bei bestimmten Handlungen oder Politiken herbeizuführen, zum Beispiel bei Verstöß
...[+++]en gegen das Völkerrecht oder gegen die Menschenrechte oder bei politischen Maßnahmen der Regierungen von Drittländern, nichtstaatlichen Einrichtungen oder natürlichen oder juristischen Personen, die die Rechtstaatlichkeit oder die demokratischen Grundsätze nicht achten,