8° Umweltverträglichkeitsprüfung: die von
einer zugelassenen Person durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung, deren Zweck darin besteht, auf angemessene Weise und unter Berücksichtigung jedes Sonderfalls, die direkten und indirekten, synergetischen oder kumulativen, kurz-, mittel- oder langfristigen, dauerhaften oder vorübergehenden Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt zu identifizieren, beschreiben und bewerten, und die Massnahmen zur Vermeidung,
Einschränkung oder wenn möglich zur Beseitigung der negativen Auswirkungen des
...[+++] Projekts auf die Umwelt darzustellen und zu bewerten;