1. betont, dass der Vertrag von Lissabon mit der Einführung zweier spezifischer Mechanismen den nationalen Parlamenten eine wesentlich größere Rolle bei der Prüfung der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zuweist; in jedem Fall verfügen die nationa
len Parlamente über einen Zeitraum von acht Wochen (den ihnen die Kommission einräumen muss) für die Reaktion auf Legislativvorschläge; erstens ist die Kommission, wenn ein Drittel der Kammern der Parlamente in der EU eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt, in der es heißt, dass ein bestimmter Legislativvorschlag nicht dem Subsidiaritätsprinzip entspreche, verpflichtet, diesen zu über
...[+++]prüfen; zweitens müssen das Europäische Parlament und der Rat, wenn eine Mehrheit der Kammern der Parlamente in der Union eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt, in der der Entwurf einer Rechtsvorschrift mit der Begründung abgelehnt wird, er werde dem Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht, über diese Frage abstimmen, bevor das Parlament in erster Lesung zu diesem Thema Stellung nimmt;