Die Frage, ob die betreffende Organisation repräsentativ ist, muß nach Maßgabe des Umfangs der Erzeugungs- und Vermarktungstätigkeit bestimmt werden, die diese Organisation auf dem Markt des betreffenden Wirtschaftsbezirks einnimmt. Um die Durchführung dieser Regelung zu erleichtern, sollten für die ersten Anwendungsjahre weniger strenge Kriterien bei der Festsetzung der Repräsentativität als in der Folgezeit angewendet werden. Jedoch ist in diesem anfänglichen Anwendungszeitraum vorzusehen, daß die von einer repräsentativen Organisation oder Vere
inigung angewandten Regeln nicht ausgedehnt werden können, wenn diese i
...[+++]n erheblichem Masse von den Erzeugern des Wirtschaftsbezirks abgelehnt werden.