Unter der Voraussetzung, dass bei der Aus
arbeitung des neuen Regelwerks in hohem Maße die Grundsätze berücksichtigt werden, dass das Regelwerk keine
unverhältnismäßige organisatorische Anstrengung bedeuten darf und dass seine Zielsetzung klar definiert sein muss (gemäß der Antwort auf Frage 3), sollte eine Gewichtung zwischen zwei Werten vorgenommen werden, die miteinander in Konflikt treten könnten: flexible Verwaltung vs. wirtschaftliche Haushaltsführung und Schu
tz der finanziellen ...[+++]Interessen der Union.