14. ist der Meinung, dass die neuen
Vorschriften keine restriktiven Auswirkungen auf Investitionen und Wachstum von Regionen auf dem Weg von der Kategorie „weniger entwickelt“ zu der Kategorie „mehr entwickelt“ haben sollten; ist sich der Tatsache bewusst, dass bestimmte Regionen, die für staatliche Beihilfe im Rahmen des derzeiti
gen Systems infrage kommen, nicht die Kriterien für die Gebietseinteilung der RSAG in dem künftigen Zeitraum erfüllen
werden und aus der Regelung ...[+++] für die Gebietseinteilung ausgeschlossen werden könnten; meint, dass diese Regionen über ein spezielles Sicherheitssystem – ähnlich demjenigen für Übergangsregionen im Rahmen der Kohäsionspolitik – verfügen sollten, was zu mehr Kohärenz zwischen den Verordnungen zur Kohäsionspolitik für 2014-2020 und den Wettbewerbsregeln führen und den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, mit ihrer neuen Situation zurechtzukommen; schlägt insofern vor, dass die Regionen, die als „A“-Regionen im Zeitraum 2007-2013 gelten, den vorher festgelegten Status von „C“-Regionen für den Zeitraum 2014-2020 haben sollten; ersucht die Kommission darum, die Möglichkeit sicherzustellen, die maximale Beihilfeintensität in ehemaligen ‚A’ „A“-Regionen, einschließlich von Regionen, die vom „statistischen Effekt“ betroffen waren, sowie in „C“ ‚C’-Regionen entsprechend zu erhöhen;