8. erinnert daran, daß der Rechnungshof im Rahmen der Unterstützung des Parlaments bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans für den Ausschuß der Regionen eine Untersuchung durchgeführt hat, um die Richtigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, die der Ausschuß der Regionen ergriffen hat, damit sich die im Jahresbericht 1996 festgestellten Unregelmäßigkeiten nicht wiederholen; stellt fest, daß der Rechnungshof im Anschluß an diese im September 1999 durchgeführte Untersuchung zu dem Ergebnis kam, daß er die Wirksamkeit der am 1. April 1999 eingeleiteten Maßnahmen noch nicht bescheinigen konnte; fordert nachdrücklich, daß die jüngsten Bestimmungen, die am 1.
April 2000 in Kraft traten ...[+++] und auf eine Verbesserung der Kontrollen bezüglich der Zahlung von Reisekosten und Tagegeldern sowie Reisekostenvergütungen abzielen, voll und ganz mit den Bemerkungen des Rechnungshofs in Einklang stehen müssen; fordert, daß letzterer die Effizienz der neuen Bestimmungen im Rahmen seiner Weiterverfolgung des Jahresberichts 1996 bewertet;