In ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der obengenannten Interkommunale und als Gemeinde v
erfüge sie über das rechtlich erforderliche Interesse, um die Bestimmungen anzufechten, die eine kostenlose Lieferung von Wasser vorschrieben, den Gemeinden eine Reihe von Verpflichtungen in bezug auf die von ihnen verlangte Mitarbeit auferlegten und den kommunalen Regiebetrieben, den interkommu
nalen Vereinigungen oder anderen Gesellschaften das Recht gewährten zu verlangen, dass bestimmte Angaben durch den Bürgermeister der betreffenden Gemei
...[+++]nden zu bescheinigen seien.