Was das Erfordernis betrifft, ein Fahrzeug in Portugal z
uzulassen und dafür eine Steuer zu zahlen, wenn eine Person länger als
180 Tage in diesem Land bleibt, so sollte beachtet werden, dass die Richtlinie 83/182/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel ein quantitatives Erfordernis von 6 Monaten je Zwölfmonatszeitraum vorsieht, während denen die Mitgliedstaaten in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Privatfahrzeuge
von solchen Steuern befreien ...[+++] müssen.