1. nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union die Finanzlage der Union zum 31
. Dezember 2013 in allen wesentlichen Belangen sachgerecht darstellt, die geprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme jedoch die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen bedingt wirksam gewährleisten; nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach alle Themenkreise, die operative Ausgaben umfassen, in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind, wobei die geschätzte Fehlerquote bei den der Jahresrechnung zugrunde l
...[+++]iegenden erfassten Zahlungen 2013 von 4,8 % auf 4,7 % gesunken ist;