13. weist außerdem auf die Feststellungen des Rechnungshofs hin, denen zufolge bei fünf geprüften Finanzhilfen in Verbindung mit dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm Verspätungen von zwischen einem und drei Jahren bei deren Umsetzung sowie spätere Steigerungen des ursprünglichen Vertragswertes festgestellt wu
rden; stellt fest, dass die Agentur diese Verspätungen mit dem Hinweis begründet hat, dass der technologische Spitzencharakter dieser Aktivitäten raschen Wandlungen unterliege und die Agentur deshalb beschlossen habe, dass diese Berichtigungen und zeitlichen Streckungen notwendig und für das gesamte Galileo-Programm von Vorteil sei
...[+++]en; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur angibt, die für Aufträge vorgesehene Haushaltsobergrenze insgesamt zu keinem Zeitpunkt überschritten zu haben;