126. nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof bei
seiner Prüfung auf drei Hauptarten von Finanzinstrumenten konzentrierte: Beteiligungskapital, Darlehen und Garantien; stellt fest, dass sie alle Instrumente sind, die für eine Kofinanzierung aus dem EFRE in Frage kommen, dass sie jedoch den Förderkriterien der Union und den nationalen Förderkriterien entsprechen müssen; bekräftigt, dass es das Hauptziel
der Prüfung war zu bewerten, ob die EFRE-Ausgaben für finanztechnische Maßnahmen zugunsten von KMU wirksam und effizient waren
...[+++];